Vermessung zählt
nicht zu den Architektenpflichten
Ein Architekt ist nicht verpflichtet, einem Bauherrn zur Vermessung
seines Grundstücks zu raten. Dies entschied das Frankfurter Oberlandesgericht
in einem Beschluss, der in der Zeitschrift "OLG - Report"
veröffentlicht wurde. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn
der Architekt Anhaltspunkte dafür habe, dass die Angaben eines
nicht amtlichen Lageplanes falsch sein könnten (Az.: 25 W 55/99).
Der Kläger wollte seinen Architekten verklagen, weil er sein Wohnhaus
nicht so bauen konnte, wie es geplant war. Das Grundstück war nämlich
kleiner als im Plan aufgezeichnet. Der Kläger meinte, der Architekt
hätte von sich aus eine Vermessung des Areals veranlassen, zumindest
aber dazu raten müssen.
(Quelle: BNN vom 05.02.2002)
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