Vermessung zählt nicht zu den Architektenpflichten

Ein Architekt ist nicht verpflichtet, einem Bauherrn zur Vermessung seines Grundstücks zu raten. Dies entschied das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Beschluss, der in der Zeitschrift "OLG - Report" veröffentlicht wurde. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Architekt Anhaltspunkte dafür habe, dass die Angaben eines nicht amtlichen Lageplanes falsch sein könnten (Az.: 25 W 55/99).
Der Kläger wollte seinen Architekten verklagen, weil er sein Wohnhaus nicht so bauen konnte, wie es geplant war. Das Grundstück war nämlich kleiner als im Plan aufgezeichnet. Der Kläger meinte, der Architekt hätte von sich aus eine Vermessung des Areals veranlassen, zumindest aber dazu raten müssen.

(Quelle: BNN vom 05.02.2002)


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